Orientierungskurs

Der Integrationskurs des Bundes nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht aus einem Sprachkurs mit 600 bzw. 900 Unterrichtseinheiten (UE) und einem Orientierungskurs mit 100 UE. Während der Sprachkurs auf den Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) abzielt, dient der Orientierungskurs gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 AufenthG „der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Ziel des Kurses ist die „Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.“ In der Begründung zu § 3 IntV wird dazu ausgeführt: „Der Integrationskur dient zwar maßgeblich dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse, aber die im Orientierungskurs zu vermittelnden Inhalten machen deutlich, dass Integration über den bloßen Spracherwerb hinausgeht

Mit dem Ablegen des Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LID) haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, gleichzeitig sowohl das Bestehen des Orientierungskurses als auch die für eine Einbürgerung notwendigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen.

Das Curriculum gliedert sich in folgende Abschnitte:

■ Einführung (3 UE)

■ Modul I: Politik in der Demokratie (35 UE)

■ Modul II: Geschichte und Verantwortung (20 UE)

■ Modul III: Mensch und Gesellschaft (38 UE)

■ Exkursionen (bis 10 UE 1)

■ Kursabschluss (4 UE)

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Seit 2016 sind wir auch zugelassener Integrationskursträger. Dadurch leisten wir einen Beitrag zur Inklusion geflüchteter Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten.

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