Berufssprachkurse (DeuFöV)
Ziel |
Kursdauer |
Uhrzeiten |
Wochentag |
A2 Nachmittag |
24.09.2024 – 04.03.2025 |
12:45 – 16:45 Uhr |
Montag – Donnerstag |
B1 Vormittag | 23.09.2024 –03.02.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
B1 Vormittag |
19.11.2024 – 23.03.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
B1 Abend |
17.09.2024 – 25.02.2025 |
17:00 – 21:00 Uhr |
Montag – Donnerstag |
B2 400 Vormittag |
24.09.2024 – 17.01.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
B2 400 Vormittag |
03.12.2024–07.04.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
B2 400 Nachmittag |
26.11.2024–29.04.2025 |
13:00 – 17:00 Uhr |
Montag – Donnerstag |
B2 400 Abend Online |
05.11.2024–07.04.2025 |
17:00 – 20:15 Uhr |
Montag – Freitag |
B2 400 Abend |
25.09.2024 — 05.03.2025 |
17:00 – 21:00 Uhr |
Montag – Donnerstag |
B2 500 Vormittag |
01.10.2024 – 15.04.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
C1 Abend Online |
19.11.2024 – 23.04.2025 |
17:00 – 20:15 Uhr |
Montag – Freitag |
C1 Vormittag |
14.11.2024 – 19.03.2025 |
08:30 – 12:30 Uhr |
Montag – Freitag |
Die Berufssprachkurse (BSK) nach der Deutschförderverordnung (DeuFöV) gemäß §45 a AufenthG bilden ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre beruflichen Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern wollen. Berufssprachkurse sind ähnlich den Integrationskursen modular aufgebaut und werden auf unterschiedlichen Sprachniveaus angeboten.
Berufssprachkurse (BSK) richten sich an Asylbewerber*innen aus Ländern mit hoher Schutzquote, EU-Bürger*innen und Deutsche mit Migrationshintergrund, die
- ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung und/oder für den Zugang zum Beruf benötigen
- sich in einer Ausbildung befinden oder eine Ausbildungsstelle suchen
- arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen
- eine Arbeit haben, deren Deutschkenntnisse jedoch nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern
Um an einem Berufssprachkurs teilnehmen zu können, müssen Sie alle Module eines Integrationskurses durchlaufen haben. Das Erreichen des Niveaus B1 ist für die Teilnahme an einem BSK jedoch keine Voraussetzung. Auch mit dem Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) können Sie sich bei uns für einen BSK (Niveau A2) anmelden. Entsprechend Ihren Sprachkenntnissen absolvieren Sie im Anschluss Ihren Berufssprachkurs bei uns, der in der Regel 400 Unterrichtseinheiten umfasst.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen das Erreichen des jeweiligen Sprachniveaus (A2, B1, B2, C1 oder C2) bescheinigt. Das Sprachzertifikat benötigen Sie, um in bestimmten Berufen arbeiten zu können. Außerdem hilft es Ihnen bei der Arbeitssuche sowie auf Ihrem weiteren Berufsweg als anerkannter Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse.
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einem unserer Berufssprachkurse interessieren, sprechen Sie Ihre*n Vermittler*in im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit an. Diese berechtigen Sie zur Teilnahme an einem entsprechenden Berufssprachkurs Ihres Sprachniveaus. Alles Weitere erledigen für Sie unsere Mitarbeiter*innen.
Bei allen weiteren Fragen zu unseren Berufssprachkursen steht Ihnen unser Sekretariat von Montag bis Freitag 09.00-17.00 Uhr gern zur Verfügung.